Ein guter Einstieg in das etwas sperrige Thema der Einlagensicherung bietet Wikipedia (Artikel zur Einlagensicherung). Dieser wurde auch für diese Zusammenfassung als Grundlage verwendet.
Da auf www.festgeld-test.com hauptsächlich Tagesgeld– und Festgeldprodukte besprochen werden, hier die wesentlichen Informationen zu deren Absicherung im Falle einer Bankeninsolvenz:
Die freiwillige Einlagensicherung
In Deutschland gibt es den freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Deutscher Banken. Die privaten Banken, die hier (freiwillig) Mitglied sind, bieten eine hohe Sicherheit auf die Anlagen ihrer Kunden. Die Haftung gegenüber jedem einzelnen Anleger beträgt 30 Prozent des gezeichneten Eigenkapitals der Bank. Nur als Beispiel: Die Deutsche Bank hat ein Eigenkapital von 30,7 Mrd. Euro (2008), somit wären also Einlagen bis zu einer Höhe von etwa 10 Mrd. Euro abgesichert, und das wohlgemerkt je Anleger.
Aber auch bei den kleinsten deutschen Privatbanken dürfte der Durchschnittsanleger auf der sicheren Seite sein, da er ja keine Millionenbeträge anlegt. Zum Einlagensicherungsfonds muß angemerkt werden: Eine solche Absicherung könnte beim Zusammenbruch mehrerer Banken kollabieren, wenn der Staat nicht eingreifen sollte.
Der Bundesverband deutscher Banken bietet auf seiner Internetseite Informationen zum Einlagenfonds an. Hier kann auch für einzelne Banken die jeweilige Absicherung recherchiert werden.
Gesetzlicher Mindestschutz für Festgeld und Tagesgeld
Daneben gibt es noch eine weitere Sicherung: Gemäß Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAG) gehören alle Banken (also auch solche, die nicht am Einlagensicherungsfonds teilnehmen), die das Einlagengeschäft in privater Rechtsform betreiben, zwingend der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH an.
Ausnahmen hiervon gelten nur für Zweigniederlassungen von Einlagenkreditinstituten aus EU-Mitgliedsstaaten, die ihre Sicherung aus dem Heimatland mitbringen. Bei Geldinstituten, die nicht Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds sind, greift im Fall der Insolvenz nur die gesetzliche Entschädigung. Diese betrug bisher 90 % der betroffenen Summe bis zum Höchstbetrag von 20.000 Euro. Seit dem Juli 2010 wurde dieser Höchstbetrag auf 50.000 Euro angehoben und die 90-Prozent-Klausel gestrichen – damit war der volle Betrag bis maximal 50.000 Euro abgesichert. Zum 1. Januar 2011 wurde der maximal abgesicherte Geldbetrag nochmals erhöht werden, auf aktuell 100.000 Euro.
Wie sicher ist die Bank of Scotland?
Die Sonderregelung für Zweigniederlassungen gilt beispielsweise für die Bank of Scotland. Die Bank of Scotland mit Sitz in Berlin ist als eine Zweigniederlassung zu betrachten, es gilt also die Einlagesicherung des Landes, in dem die Bank ihren Hauptsitz hat – das ist Großbritannien.
Der staatliche britische Einlagensicherungsfonds, dem die Bank of Scotland angeschlossen ist, sichert Kundeneinlagen bis zu einem Gegenwert von insgesamt 85.000 britischen Pfund zu 100 % ab (pro Kunde, das entspricht etwa 100.000 €). Somit ist beispielsweise der deutsche Kunde, der ein Tagesgeldkonto der Bank of Scotland hat, mit einer Anlage von bis zu 100.000 € im Falle einer Bankeninsolvenz vollständig abgesichert. Darüber hinaus trat die Bank of Scotland im Oktober 2011 dem deutschen Einlagensicherungsfond bei. Im Falle von Zahlungsschwierigkeiten tritt dieser Mechanismus in Kraft, wenn der zu Rede stehende Betrag die Summe von 85.000 Pfund übersteigt, dann greift der freiwillige Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Deutscher Banken. Informationen über die Sicherungssumme für das jeweilige Bankhaus (die sich nach der Größe der Banken richten) erteilt der Bundesverband Deutscher Banken.