Mehrere Verbraucherzentralen Bundesländer möchten gegen willkürlich berechnete Zinsen bei langfristigen Sparverträgen vorgehen, berichtet die F.A.Z. in einem Bericht. Banken haben gemäß Gesetzen und Rechtsprechung die Möglichkeit, ihre Zinssätze an das Marktniveau anzupassen. Das erfordert aber entsprechende Regeln in den Sparverträgen oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die so klar sein müssen, dass Kunden die Zinsänderungen überprüfen und kalkulieren können. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sieht hier ganz aktuell ein Problem in der Nachvollziehbarkeit und hat in 43 Fällen nachgewiesesen, dass die Transparenzanforderungen des Bundesgerichtshofs nicht eingehalten werden.
Verbraucherzentrale informiert Bafin
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die zuständige Aufsichtsbehörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), hierüber in Kenntnis gesetzt. Auf F.A.Z.-Anfrage teilte die Bafin mit, dass ihr das Problem nicht nur aufgrund von Informationen von Verbraucherschützern schon länger bekannt sei, sondern auch aufgrund von Beschwerden von Verbrauchern direkt bei der Finanzaufsicht.
Das nicht enden wollende Niedrigzinsniveau auf dem deutschen und europäischen Markt führt dazu, dass Banken und Sparkassen mit Tricks und Kniffen versuchen, auch in bestehende Produkte einzugreifen und die Rendite gegen Null – und auch darunter – zu senken. Erst ein „normaler“, d.h. deutlich positiver Leitzins der EZB und ein Verzicht der Zentralbank auf darüber hinausgehende Eingriffe in den Markt könnten dazu führen, dass das Zinsniveau für private Anleger (ergo die Festgeldzinsen) sich wieder in einer Größenordnung bewegt, an die man sich über jahrzehnte gewohnt hatte. Der jetztige Zustand ist aus vielen Gründen ungesund.